Krebsvorsorge

Alle Frauen ab dem 20. Geburtstag, die gesetzlich versichert sind, haben einmal im Jahr den Anspruch auf eine Krebs­früh­erkennungs­unter­suchung bei ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt.

In Deutschland haben wir hinsichtlich Krebs­erkrankungen sogenannte organisierte Screening-Untersuchungen. In der Frauenheilkunde betrifft das die Organe Gebärmutter, genauer Gebärmutterhals und Brust. Ebenfalls in die Frauenheilkunde hineinreichend ist das Screening auf Darmkrebs, zwar sind Männer häufiger betroffen als Frauen, dennoch ist es hier sehr sinnvoll, an den entsprechenden Untersuchungen teilzunehmen.

Die einzelnen Untersuchungen richten sich nach gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen.

Brust und Achselhöhle

Im Rahmen des gesetzlichen Früherkennungsprogramms haben Frauen über 30 Jahre jährlich Anspruch auf eine Tastuntersuchung der Brust und Achselhöhlen. Darüber hinaus werden Frauen im Alter von 50-75 Jahren alle zwei Jahre zum Mammographie-Screening eingeladen. Dort werden bei Frauen mit asymptomatischer Brust Röntgenaufnahmen der Brust durchgeführt. Der Nachweis einer Brustkrebs-spezifischen Senkung der Sterblichkeit durch das Mammographie-Screening wurde in entsprechenden Studien gezeigt. Diese Untersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist eine weitere Früherkennungsuntersuchung für asymptomatischen Frauen, der Ultraschall der Brust. Dieser findet vor allem Anwendung bei Frauen folgender Szenarien:

  • Szenario 1: Frauen im Alter unter 50 Jahren (außerhalb des Mammographie-Alters)
  • Szenario 2: Frauen im Alter über 75 Jahren (außerhalb des Mammographie-Alters)
  • Szenario 3: Frauen im Alter von 50-75 Jahren, die in der Mitte des Screeningintervalls - ein Jahr nach erfolgter Mammographie - eine Ultraschalluntersuchung wünschen, oder eine Ultraschalluntersuchung der Brust ergänzend zur Mammographie durchführen lassen möchten.

Die Wertigkeit der Ultraschalluntersuchung der Brust zeigt sich in vielen internationalen Studien. Demzufolge wird die Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von dem deutschen Ärzteblatt, der Ärztezeitung und der deutschen Krebsgesellschaft positiv bewertet. (Cochrane Database of Systematic Reviews)

Früherkennung Gebärmutterhalskrebs

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung eines Zervixkarzinoms. 

Anspruch auf einen Ko-Test (Zytologie und HPV-Test) im Primärscreening haben alle Frauen ab 35 Jahren. Es gibt keine Altersobergrenze. 

Alle weiteren Untersuchungen und Maßnahmen, wie auch Intervalle, richten sich nach den jeweiligen Ergebnissen.